Au weia!

Vor einiger Zeit war ich ja schon mal auf der Homepage einer „Großmeisterin der Magie“ und hatte über die „AGBs“ berichtet, in denen bei „negativer Berichterstattung“ mit Anzeige wegen übler Nachrede und „Aufhebung des Zaubers“ gedroht wurde. Das ist ja eher amüsant als ernstzunehmen – den Mund lasse ich mir jedenfalls nicht verbieten.
Offensichtlich ist dieser Großmeisterin aber absolut nichts heilig, um an Geld zu kommen. Sie bezeichnet sich ja als absolute Anhängerin der weißen Magie und des Voodoo (sic!) und zumindest das Erstgenannte schließt für mich Gewalt und Einfluß auf andere Lebewesen aus.

Zitat:

Exorzismus ist die Austreibung von Dämonen und anderen negativen Kräften von Menschen. Wenn ein Dämon tief in den energetischen Zentren eines Menschen sitzt, kann es sich an anderen Stimmen, Aggressivität und Krankheiten zu erkennen geben. In solchen Situationen muss man zum Exorzismus greifen, wo negative Entitäten in die Unterwelt geschickt werden müssen. Dazu ist außerdem notwendig, eine energetische Schutzmauer aufzubauen, damit solche Vampire nicht zurückkehren. Exorzismus ist energetisch eine sehr aufwendige Arbeit. Sehr oft muss ein kleines Tier geopfert werden, um den Dämon anzulocken. Solange sich der Dämon von den Energieresten des sterbenden Tieres ernährt, muss schnell eine energetische Mauer erstellt werden, die für den Dämon den Rückzug in die Chakren des menschlichen Opfers verhindert.

Mit Schaudern stelle ich mir vor, wie da eventuell eine kleine Maus oder gar ein Wellensittich dran glauben müssen! Wie daneben muß man eigentlich sein, um potentiellen Kunden gegenüber solche Handlungen als notwendig zu erachten? Da wird die sinnlose Tötung eines Lebewesens in Betracht gezogen um hinterher folgendes kundzutun:

Zitat:
Eine Erfolgsgarantie für die Wirkung übernatürlicher und/oder magischer Kräfte wird hier nicht gegeben, da dies gesetzeswidrig wäre. Die anwendungstechnischen Empfehlungen von den Magiern in Wort und Schrift erfolgen nach bestem Wissen. Sie sind jedoch unverbindlich und begründen keine Rechtsansprüche des Klientel. Insbesondere entbinden sie den Klientel nicht davor, selbst die Verantwortung für die Wirkungen der in Auftrag gegebenen weißen Magie zu tragen. Es besteht kein Anspruch auf die Rückerstattung des Honorars, sollte das durchgeführte Ritual nicht den gewünschten Erfolg bringen.

Aber was will man von jemandem erwarten, der unter anderem Liebesmagie und Partnertrennung anbietet?

Ich halte mich da lieber an die alte Regel „Alles was du tust, kommt dreifach zurück.“  Mindestens dreifach, meine ich. Ob diese Dame bzw. ihr Kollege ganz genau wissen, was sie da tun? Ich für meinen Teil bezweifle das.

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