Thema Hexen – es geht auch anders.

Hatte ich über  den Artikel der „Hexen  und dem Papst“ noch den Kopf schütteln müssen, so überraschte mich vorhin in unserer Lokalzeitung ein Bericht, der durchaus erfreulich war. Wenn mann den bei dem Thema von erfreulich überhaupt sprechen kann:

Hexenprozesse

Enthauptet und verbrannt – Hallenberg rehabilitiert Opfer der Hexenprozesse

Hallenberg. In der öffentlichen Sitzung, bei der jetzt der Hallenberger Stadtrat die Opfer der Hexenverfolgungen rehabilitierte und ihrer gedachte, hat Stadtarchivar Georg Glade einen besonders beeindruckenden und gut dokumentierten Gerichtsfall von 1628 vorgelegt.

© Völker

Protokoll eines Hexenprozesses: Zu den Originaldokumenten, die der Hallenberger Stadtarchivar Georg Glade in seinem Archiv aufbewahrt, gehören auch diese Aufzeichnungen, die das Schicksal des Henrich Stoffregen von 1628 beschreiben.

Schon in seinem Heimatort Hesborn war der Bürger Henrich Stoffregen „hinter vorgehaltener Hand verächtlich gemacht und für einen Zauberer gehalten“ worden. Daraufhin zog er mit seiner Frau nach Hallenberg, wo ihm dieser Ruf, ein „Zauberer und Werwolf“ zu sein, dennoch weiter anhaftete.

Als dem Viehhirten David Heinemann nach und nach etliche Rinder aus der Herde gerissen worden waren, brachte er den Verdacht sofort wieder auf Stoffregen und nannte ihn einen „Werwolf“. Daraufhin kam es zu einer Schlägerei, bei der Heinemann den Stoffregen zur Erde niederwarf und ihm drohte: „Du Werwolf, ich schlag’ dir mit diesem Stein die Zähne aus, womit du mir die Rinder zerrissen hast.“ Da habe ihn der Stoffregen gebeten, das nicht zu tun, er wolle ihm auch keinen Schaden mehr zufügen. Und wirklich: Von der Zeit an wurde dem Heinemann kein Rind mehr gerissen.

Mehrere Zeugenaussagen von Leuten im Hallenberger Rathaus, die diese Gerüchte und Anschuldigungen gehört hatten und die Tatsache, dass sich der Angeklagte angeblich nie dagegen gewehrt habe, reichten aus, um ihn in Kerkerhaft zu nehmen.

Dem Gericht waren „die vorliegenden Indizien zur Anwendung der Folter ausreichend“, und schon nach Anwendung „mäßiger Tortur“ gestand Stoffregen, er sei ein Zauberer, habe auch am Hexentanz teilgenommen und Schadenszauber gegen Vieh angewendet. Unter Folterschmerzen denunzierte er weitere 15 Personen als Zauberer und Hexen.

Am 4. August 1628 tagte in Hallenberg das „Peinlich Halsgericht“ und entschied, dass der Beklagte „andern zum abscheulichen Exempell mit dem Feuer vom Leben zum Todt zu verdammen und abzustrafen sey“. Vergeblich bat Henrich Stoffregen um Gnade.

Richter und Schöffen fällten den Richtspruch, dass Stoffregen „von Gott dem almechtigen abgefallen und sich dem leidigen Teuffel ergeben, auch das greulich Laster der Zauberey gelernt und damit Menschen und ihrem Viehe Schaden zugefügt undt umbs Leben gebracht habe“.

Auf Anweisung des Kommissars wurde Henrich Stoffregen erst enthauptet, dann verbrannt. Er war einer von 20 Personen, denen allein 1628 in der Stadt Hallenberg wegen Hexerei der Prozess gemacht wurde, wie Georg Glade festgestellt hat. Die Originalakten liegen in seinem Stadtarchiv gut erhalten vor.

Da schafft eine kleine Gemeinde etwas, was die großen Kirchen bis heute nicht hinbekommen haben. Und das ganz ohne Effekthascherei. Respekt!

 

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