Aufgespießt

Hier landet alles was mich kratzt, juckt nervt, stört. Es wird gepackt und an die Pinnwand gespießt.

Was sollen denn die Leute denken

war früher und ist leider auch heute noch ein Satz, den ich für meinen Geschmack viel zu oft höre. Angeregt wurde dieser Gedanke durch den gestrigen Spätfilm über das Leben von Margarete Steiff. Da geht es der Mutter, dem Pfarrer und anderen im Ort auch in erster Linie darum, was denn „die Leute“ denken. Das Wohlbefinden des Kindes hatte hinter dem Ansehen der Familie zurückzustehen. Gut, dass Margarete im Film selbstbewusst und mutig genug war, sich dagegen immer wieder aufzulehnen und mit Zähigkeit ihren persönlichen Weg zu gehen. Allerdings frage ich mich, wieviele Menschen sich diesem Satz beugen mussten, weil sie nicht die Kraft, den Mut oder die Möglichkeit zum Kampf besassen.

Auch ich habe diesen Satz früher oft von meiner Mutter gehört. Es hat lange gedauert, bis ich ihr klarmachen konnte, dass mich die Gedanken „der Leute“ einfach nicht interessieren. Es hat auch für mich lange gedauert, die zu sein, die ich sein wollte und die ich heute bin. Es ist schwer, anerzogene Verhaltensweisen kritisch zu betrachten, sie infrage zu stellen und sie einfach hinter sich zu lassen, wenn sie einem nicht guttun. Und es ist schwer zu sich selbst zu stehen, und auch wenn es umbequem wird, sich nicht zu verleugnen.

Heute sage ich:“ Lass die Leute über mich denken, was sie wollen. So lange sie sich nicht ehrlich um mein Wohlergehen sorgen, soll ihnen auch alles andere im Bezug auf meine Person egal sein. Und da dies nur die Wenigsten tun, ist mir ihre Meinung inzwischen schlicht und ergreifend Wurst. Ich bin nicht auf dieser Welt, um Jedermanns Liebling zu sein.“ Das bedeutet nicht, dass ich mich meinen Mitmenschen gegenüber rücksichtslos verhalte. Aber es bedeutet, dass ich mir die Freiheit nehme, so zu sein wie ich bin, und nicht wie andere mich gern hätten.

Der Film gestern hat mir wieder einmal wohltuend gezeigt, dass an dem ziemlich flachen Spruch doch viel dran ist:

Liebe Mädchen kommen in den Himmel, böse überall hin.

Und wie stellte ich mal mit meinem Kumpel Tweety vor Jahren fest?

„Lieb ist alle! (Und wird auch erst mal nicht nachgeliefert.)“

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ACTA

ist in aller Munde. und ich meine, man sollte sich darüber genauer informieren.

Würde ACTA unterzeichnet, wäre das nicht nur das Ende meines Tagebuchs sondern ein Riesenschritt weiter auf dem Weg zur totalen Überwachung.

Hier kann man eine E-Petition unterzeichnen.

Ich bin gegen ACTA!

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Mal wieder ein Fundstück aus dem Netz

das mich wirklich begeistert hat.
Die Idee ist toll, der Sound auch. Ich mag es einfach.

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Eine Fundsache aus dem Netz

möchte ich keinem vorenthalten. Ich weiss selbst nicht, wie ich darauf kam, mal in den Weiten des Internets nach Elke Koska zu suchen. Die bunte Dame, seit Ewigkeiten als Muse von HA Schult bekannt, hat mich schon immer fasziniert. Und dass sie so viel mehr ist als nur ein bunter Vogel, zeigt sich hier:

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Ob es an der Jahreszeit liegt,

dass ich vermehrt Berichte über Hexen und Hexerei entdecke?

Folgenden Bericht habe ich bei rp-online.de entdeckt:

Zwei Frauen 1738 verbrannt

Stadt: Hexenurteil hat Bestand

VON JÖRN TÜFFERS – zuletzt aktualisiert: 27.10.2011 – 07:37

Düsseldorf (RP). Das Rathaus spricht sich gegen die Rehabilitierung zweier 1738 verbrannter Frauen aus. Die Politik dürfe kein Gerichtsurteil aufheben. Auch eine Schuldanerkenntnis durch den Rat hält Dezernent Lohe für „nicht sinnvoll“.

Info

16 und 47 Jahre alt

1738 wurden Helena Curtens (16) und Agnes Olmans (47) als angebliche Hexen in Gerresheim auf dem Scheiterhaufen hingerichtet. Es war die letzte Verurteilung in Westdeutschland.

1973 ließ der Bürger- und Heimatverein Gerresheim deren Verbrennung auf einem Heimatbrunnen festhalten.

Das Rathaus spricht sich dagegen aus, zwei im Jahr 1738 als Hexen verbrannte Frauen aus Gerresheim zu rehabilitieren. Dies würde bedeuten, dass die Ratspolitiker ein Urteil aufheben würden, das „nach langer Beweisaufnahme vom damaligen landesherrlichen bergischen Schöffengericht“ gefällt worden war. So argumentiert Kulturdezernent Hans-Georg Lohe (CDU) in einer Stellungnahme, die dem Beschwerde- und Anregungsausschuss in der kommenden Woche vorliegt. Der Rat sei nicht Rechtsnachfolger des bergischen Landgerichts.

Deshalb hält Lohe auch ein Schuldanerkenntnis durch den Rat für nicht sinnvoll. Denkbar sei allein, in Gerresheim Straßen nach den beiden Frauen zu benennen. Das sei aber die Angelegenheit der Bezirksvertretung.

Die Rathaus-Position dürfte für Diskussionen sorgen: SPD und Grüne hatten sich der Forderung von Bürgern auf Rehabilitierung der beiden Frauen angeschlossen; die CDU hatte sich dagegen ausgesprochen. Auch die Union hält den Rat nicht für zuständig. Sie stützt sich unter anderem auf die Einschätzung eines Theologen. Er sagt, es sei unstrittig, dass die beiden verurteilten Frauen „in abergläubische Praktiken“ verwickelt gewesen seien.

Initiator des Vorstoßes zur Rehabilitierung ist Andreas Vogt. Der historisch interessierte Bürger betrachtet diesen Schritt nicht als Abrechnung mit den damaligen Prozessbeteiligten und Richtern, sondern als Symbol und Zeichen, dass sich derartige Verbrechen und Gewalt gegen Menschen nicht wiederholen dürfen. „Wir dürfen nicht nachlassen, uns gegen Gewalt und ungerechte Rechtsstrukturen einzusetzen.“

Unterstützer hat er im Gerresheimer Bürger- und Heimatverein, der Frauenberatungsstelle und der Friedrich-Spee-Gesellschaft gefunden. Spee hatte schon im 17. Jahrhundert geschrieben, dass erst ein Prozess und vorausgehende Folter die Frauen zu Hexen mache.

Nach Angaben von Vogt haben andere Stadträte sehr wohl verurteilte Frauen rehabilitiert: Eschwege, Hofheim am Taunus, Hilchenbach und zuletzt die westfälische Stadt Rüthen. „Dafür ist es nie zu spät. Mord verjährt nicht!“

Quelle: jco
Besonders diese Sätze springen mir ins Auge:
Dies würde bedeuten, dass die Ratspolitiker ein Urteil aufheben würden, das „nach langer Beweisaufnahme vom damaligen landesherrlichen bergischen Schöffengericht“ gefällt worden war.
Oh wie schlimm! Da müsste man ja mal zugeben, dass das landesherrliche Schöffengericht einen riesigen Fehler gemacht hatte. Und die lange Beweisaufnahme war doch nur eins: Bestialische Folter von unschuldigen.
Sie stützt sich unter anderem auf die Einschätzung eines Theologen. Er sagt, es sei unstrittig, dass die beiden verurteilten Frauen „in abergläubische Praktiken“ verwickelt gewesen seien.

Da bestätigt und legalisiert besagter Theologe also, daß die damalige Verurteilung samt Folter und Hinrichtung rechtens waren! Für mich sind beide Aussagen an widerlichkeit kaum zu überbieten. Nur weil die damaligen sogenannten Hexen heute keine Lobby haben, kann man sich solche Aussprüche erlauben.

Niemand würde es wagen, auch nur ähnliche Sätze im Bezug auf die Judenverfolgung im dritten Reich zu formulieren. Da gibt es eine Lobby und die Empörung wäre entsprechend groß. Ich schließe mich den letzten Zeilen des Berichtes an: Mord verjährt nicht,  und Völkermord bleibt Völkermord, egal in welcher Epoche und an welchen Personen.  Wenn es nicht so bescheuert klänge, würde ich glatt für einen Zentralrat der Hexen plädieren. Dann könnte man so manchem Blödsinn mit entsprechendem Protest einen Riegel vorschieben.

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